Aufgrund unseren Bestimmungen über die Bootsbenützung wird von unseren Mitgliedern eine Versicherungsdeckung für Schäden an den benutzten Ruderbooten verlangt. Dieses Risiko sollte im Rahmen einer Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden können. Die individuellen Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften geben Auskünft über die Deckung dieses Risikos. Trotzdem möchten wir noch einige Punkte anführen, welche grundsätzlich Gültigkeit haben:
Der gewünschte Versicherungsschutz ist bei den Gesellschaften unter den Obhutsschäden abgehandelt. Wir empfehlen hier eine Klärung mit der zuständigen Versicherungsgesellschaft über diesen Punkt der Abdeckung. Bei einer Vertragsanpassung ist diese Deckung jeweils wieder zu kontrollieren.
Unser Fachmann Sven von Ow, Alpina Broker GmbH hilft gerne unverbindlich und unabhängig bei Fragen zu diesem Thema.