Versicherung

Obhutsschäden an den Ruderbooten

 

Aufgrund unseren Bestimmungen über die Bootsbenützung wird von unseren Mitgliedern eine Versicherungsdeckung für Schäden an den benutzten Ruderbooten verlangt. Dieses Risiko sollte im Rahmen einer Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden können. Die individuellen Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften geben Auskünft über die Deckung dieses Risikos. Trotzdem möchten wir noch einige Punkte anführen, welche grundsätzlich Gültigkeit haben:

  1. Beim Regattieren besteht keine Deckung über die Privat-Haftpflichtversicherungen, da hier ein Ausschluss für Wettkampfsport im Grundsatz besteht und auch die Haftung fehlt.
  2. Die Zusatzversicherung „Führen fremder Motorfahrzeug und Boote“ bietet keinen Schutz für die Ruderboote – hier ist nur das zufallsmässige Benutzen gedeckt.
  3. Bei jeder Vertragsanpassung kann eine Änderung der Deckung folgen – was heute versichert war, ist morgen ausgeschlossen!

Der gewünschte Versicherungsschutz ist bei den Gesellschaften unter den Obhutsschäden abgehandelt. Wir empfehlen hier eine Klärung mit der zuständigen Versicherungsgesellschaft über diesen Punkt der Abdeckung. Bei einer Vertragsanpassung ist diese Deckung jeweils wieder zu kontrollieren.


Unser Fachmann Sven von Ow, Alpina Broker GmbH hilft gerne unverbindlich und unabhängig bei Fragen zu diesem Thema.