Sicherheit

Schwimmwesten

Der Bundesrat hat auf den 1. Dezember 2007 die revidierte Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) in Kraft gesetzt.

Für uns RCS-Ruderer und Ruderinnen sind auf dem Rhein folgende Weisungen von Bedeutung:

Innerhalb der Uferzone (d.h. 0-300 Meter Abstand vom Ufer) müssen Ruderboote weder Einzelrettungsmittel (bsp. Rettungsbojen oder Rettungsringe) mitführen, noch müssen die Aktiven Schwimmhilfen (bsp. Schwimmwesten) tragen.

Ausserhalb der Uferzone (über 300 Meter Abstand vom Ufer), bei Seeüberquerungen und auf allen fliessenden Gewässern müssen in Ruderbooten Einzelrettungsmittel (bsp. Rettungsbojen oder Rettungsringe) mitgeführt werden. Bei Rennruderbooten (bsp. Outrigger, Yole-de-mer, C-Gig) - unabhängig von der Bootsklasse - können die Aktiven Schwimmhilfen tragen, anstatt ein Einzelrettungsmittel mitführen.

Diese Regelungen gelten unabhängig von der Jahreszeit.

Bei Wettkämpfen mit einem offiziellen Rettungsdienst kann auf die Schwimmhilfen verzichtet werden.

Der Vorstand hat beschlossen, dass für alle U19-Junioren bei jeder Ausfahrt auf dem Rhein – mit oder ohne Trainer – ein «obligatorisches Tragen einer Schwimmweste/-hilfe» gilt. Die Trainer haben die Befugnis, den oben erwähnten Regattierenden, die keine Schwimmweste/-hilfe tragen, das Wassertraining mit ihnen zu verweigern.Für alle anderen Ruderinnen und Ruderer von 19 bis 90 Jahren gilt nach wie vor: Sie sind sich bewusst, dass sie gemäss der Binnenschifffahrtsverordnung vom 1. Dezember 2007 verpflichtet sind, eine Schwimmweste zu tragen oder mitzuführen und dass sie bei Nichtbeachtung eine Busse der Wasserpolizei riskieren. Für die Einhaltung dieser Bestimmung ist jeder RCS-ler als Sportler selber verantwortlich. Auf diese Weise ist auch sichergestellt, dass der einzelne Sportler eine Schwimmweste benützt, die seinem Körpergewicht entspricht. Hiermit stellt der Vorstand klar, wer für die Schwimmhilfe zuständig und verantwortlich ist.

Der Ruderclub Schaffhausen organisiert eine Bestellmöglichkeit für geeignete Schwimmwesten für seine aktiven Mitglieder.

Kanuten und Ruderer

Damit eine allgemeine Sicherheit auf dem Rhein gewährleistet werde kann, müssen alle ihren Beitrag dazu leisten. Vorallem im Sommer sind neben den Fischern - die sich mehr oder weniger stationär auf dem Rhein aufhalten und wir mit genügend Abstand(!) daran vorbei fahren - auch Regatta-Kanuten vermehrt am Trainiern.

Nach Gesprächen mit deren Trainer soll Folgendes in Erinnerung gerufen werden, damit ein reibungsloses Miteinander auf dem Rhein möglich ist:

Beide Wassersportler fahren am gleichen Ufer rheinaufwärts und in der Mitte hinunter. Darum:

Die trainierenden Kanuten sind bestrebt, bei einem Halt nach hinten zu schauen, ob Ruderer kommen, nicht im grossen Pulk zu bleiben und den halben Rhein zu blockieren. Mit Motorbooten von Trainern langsam an den Ruderern vorbeizufahren.

Die trainierenden Ruderer sind bestrebt, mit Abstand an am Rand stehenden Kanuten vorbeizufahren, nicht zu nah an fahrenden Kanuten vorbeizufahren,  mit  Motorbooten von Trainern langsam an den Kanuten vorbeizufahren.

In jeder heiklen Situation mit irgend einem Rheinbenützer gilt der folgende Grundsatz:

Sprecht miteinander, sprecht anständig miteinander und aus einem kleinen Problem wird gar keines mehr.

PS: Ein "guete Morge" oder ein "guete Tag" wirkt in all den obigen Fällen jederzeit vorbeugend, wenn nicht sogar Wunder!